Barrierefreies Bad - Förderung
Nutzen Sie die staatlichen Förderungen für Ihr Bad.
Mit der Zielsetzung, Barrieren im Wohnungsbestand zu reduzieren, fördert der Staat Umbaumaßnahmen in Form einer Kredit- oder Zuschussvariante.
Hausbesitzer, die ihr Bad oder Teilbereiche barrierefrei umbauen, können mit dem KfW-Kredit bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten finanzieren, dazu gehören auch Nebenkosten wie Planungs- und Beratungsleistungen. Maximal 50.000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit gewährt die KfW.
Wer keinen Kredit benötigt, kann für die Sanierungsmaßnahmen zur Barrierefreiheit bei der KfW-Bank einen Zuschuss beantragen. Finanziert werden bis zu 10% der förderfähigen Investitionskosten (maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit).
Typische Ausstattungsmerkmale des barrierereduzierten Bades:
- schwellenlose Türen die nach außen öffnen
- oder Schiebetüren mit ausreichender Einstiegsbreite
- rutschhemmende Fliesen
- Waschtisch flach und unterfahrbar, Höhe nach individuellem Bedarf montierbar
- Halte-, Stütz- und Klappgriffe, benutzerfreundliche Bedienhebel an
den Armaturen - Behindertengerechte Dusche: schwellenlos mit Duschhocker oder Klappsitz
- Kontrastreiche Gestaltung in Material und Farbe bei nachlassender Sehkraft
- erhöht angebrachtes behindertengerechtes WC
- niedrig angebrachte Spiegel und blendfreie, helle Beleuchtung für
bessere Sicht - Seniorenbadewanne mit Tür oder Sitzwanne
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